Home
Maklergeschichte
Tarifvergleiche
Links
Gästebuch
Kontakt
Impressum



Die Geschichte der Versicherungsvermittlung ist zugleich die Geschichte der Versicherungsmakler. Der Blick zurück in die Vergangenheit zeigt, daß im 14.Jahrhundert erstmals Versicherungs m a k l e r in die Vermittlung von Versicherungsverträgen eingeschaltet waren. Es handelte sich hierbei um Seeversicherungen, die zu jener Zeit an den damals berühmten Handelsplätzen, wie Florenz, Pisa und Genua, abgeschlossen wurden.

Tätigkeit und Entwicklung der Versicherungsmakler sind besonders in Ihren Ursprüngen eng verknüpft mit der Seeversicherung. So folgte die Ausbreitung des Berufsstandes der Versicherungsmakler dem Seehandel; sie nahm ihren Weg über die Hafenstädte der iberischen Halbinsel und gelangte über die Niederlande bis nach Deutschland. Hier ist, jedenfalls soweit dokumentarisch abgesichert, das Wirken eines Versicherungsmaklers im Zusammenhang mit einem hamburgischen Seeversicherungsvertrag erstmalig für das Jahr 1590 festzustellen.

Aus der Historie sticht die herausgehobene Stellung des Versicherungsmaklers hervor. Er erscheint in den frühen Anfängen seines Wirkens als Träger einer Art öffentlichen Amtes; eine beamtenähnliche Stellung zu. Vom Makler erstellte Urkunden hatten dieselbe Beweiskraft wie diejenigen der Notare, seine Vergütung erfolgte aufgrund hoheitlicher Taxe. Noch Jahrhunderte später sind Maklerzeichen und später der Maklerstab sichtbarer Ausdruck des besonderen Status, ebenso sind der Maklereid, der erst im 19. Jahrhundert abgeschafft wurde.

Diese klassische Maklerperiode war gekennzeichnet durch das Prinzip strenger Auslese."Nur gute, tüchtige Personen" durften zu geschworenen Maklern angenommen werden; Vertrauenswürdigkeit war eines der obersten Prinzipien. So waren also zu jener Zeit Formalverfahren, wie Bestellung, Bestal-lung, Vereidgung des Maklers, eng verknüpft mit der Erfüllung qualitativer Kriterien, die inder Person des Maklers gewährleistet sein mußten: Zuverlässigkeit, Ehrenhaftigkeit, Bonität, Eignung und Sachkunde.

Mit der Folgezeit zu beobachtenden schrittweisen Verschwinden derartiger Zulassungs- und ähnlicher Verfahren - bis hin zum heutigen Zustand absoluter Liberalität: zur Erlangung der Maklereigenschaften genügt die "Selbst-ernennung" - geht ein zunehmendes Hineindrängen auch von solchen Personen in den Berufsstand der Makler einher, die nicht die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen mitbringen, denen zuweilen nur höchst mangelhaft bekannt ist, welche Pflichten der Maklerstatus mit sich bringt.


Top

Erich Leicht e.K.  | erich.leicht@erich-leicht.de